721 0 Spezial-Schraube einarbeiten

Kategorie
Teil 7 Kieferorthopädie
Nummern
BEL-Nr.
721 0
Leistungsinhalt

Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Kunststoff- oder Metallbasis

Beachte
  • auf KFO Technik beschränkt
  • je eingearbeitete Schraube
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Kieferangabe , Art der Apparatur, Region
  • Art /Hersteller der Schraube
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Verbrauchsmaterial
  • Spezial-Schraube
Kommentare und Hinweise
Kommentartext

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Basis

Als Spezial-Schrauben gelten z. B.

  • Schrauben, deren Konstruktion ausschließlich Einzelzahnbewegung zulässt,
  • Schrauben zur gezielten Sektorenbewegung,
  • Schrauben für asymmetrische Bewegungen,
  • Schrauben zur Metallverbindung,
  • Reziproke Druck- und Zugschraube,
  • Sagittale Druck- oder Zugschraube,
  • Transversale Zugschraube.
Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband und VDZI
Kommentartext

Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:


Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung (GNE) auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?


Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.
Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur.
Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.

Kommentarquelle
GKV-Spitzenverband Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Entspricht