Leistungsinhalt
Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Kunststoff- oder Metallbasis
Beachte
- auf KFO Technik beschränkt
- je eingearbeitete Schraube
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe , Art der Apparatur, Region
- Art /Hersteller der Schraube
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Verbrauchsmaterial
- Spezial-Schraube
Kommentare und Hinweise
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Einarbeiten einer Spezial-Schraube in eine Basis
Als Spezial-Schrauben gelten z. B.
- Schrauben, deren Konstruktion ausschließlich Einzelzahnbewegung zulässt,
- Schrauben zur gezielten Sektorenbewegung,
- Schrauben für asymmetrische Bewegungen,
- Schrauben zur Metallverbindung,
- Reziproke Druck- und Zugschraube,
- Sagittale Druck- oder Zugschraube,
- Transversale Zugschraube.
Gemeinsames Rundschreiben GKV-Spitzenverband, VDZI und KZBV vom 29. Februar 2016 zu Abrechnungsfragen im Rahmen der KFO-Behandlung:
Sind für die Herstellung einer Apparatur zur Gaumennahterweiterung (GNE) auch die L-Nrn. 701 0, 721 0 und 722 0 abrechenbar?
Neben den im individuellen Behandlungsfall erforderlichen Verankerungselementen nach L-Nr. 742 0 und den Metallverbindungen nach L-Nr. 744 0 sind die Basis nach L-Nr. 701 0, die Spezial-Schraube nach L-Nr. 721 0 und das Trennen der Basis nach L-Nr. 722 0 abrechenbar.
Eine Basis für Einzelkiefergerät nach L-Nr. 701 0 kann nach der Erläuterung zum Leistungsinhalt aus Kunststoff oder Metall bestehen. Dies gilt entsprechend auch für eine GNE-Apparatur.
Aufgrund individuell unterschiedlicher Gegebenheiten kann keine allgemeingültige Abrechnungssystematik für die Herstellung einer GNE-Apparatur formuliert werden.