Grundlegendes
Behandlungsbereich
Parodontologie
Beschreibung
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung
Leistung
Korrektur von Okklusion und Artikulation im Rahmen einer PAR Behandlung
Dokumentation
- Indikation
- Angabe der korrigierten Region/-en
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Eine Leistung nach Nr. 108 kann für Einschleißmaßnahmen im Zusammenhang mit konservierenden, prothetischen und chirurgischen Leistungen nicht abgerechnet werden.
Berechnungsfähig für das Einschleifen zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung
Die Leistung ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Einschleifmaßnahmen nach Funktionsdiagnostik sind nach GOZ zu berechnen.