108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung

Kategorie
Teil 4 PAR
Nummern
BEMA Bewertungszahl
6
BEMA Nr.
108
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Parodontologie
Beschreibung

Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung

Leistung

Korrektur von Okklusion und Artikulation im Rahmen einer PAR Behandlung

  • Indikation
  • Angabe der korrigierten Region/-en
je Sitzung
BEMA
Gesetzlich abrechnen

Eine Leistung nach Nr. 108 kann für Einschleißmaßnahmen im Zusammenhang mit konservierenden, prothetischen und chirurgischen Leistungen nicht abgerechnet werden.

Berechnungsfähig für das Einschleifen zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung

Die Leistung ist einmal je Sitzung berechnungsfähig.
Einschleifmaßnahmen nach Funktionsdiagnostik sind nach GOZ zu berechnen.

Aufzählung nicht abschließend, lediglich als Hinweis auf mögliche PAR - neu Positionen gedacht!

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