120b Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art

Kategorie
Teil 3 KFO
Nummern
BEMA Bewertungszahl
228
BEMA Nr.
120b
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Kieferorthopädie
Beschreibung

Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss in sagittaler oder lateraler Richtung einschließlich Retention, mittelschwer durchführbarer Art

Leistung

Die Bema-Nrn. 119 und 120  beinhalten alle Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschließlich Retention. Unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden und den verwendeten Therapiegeräten.

Mit den Bema-Nrn. 119 und 120 ist somit die Behandlung mit festsitzenden Apparaturen sowie mit herausnehmbaren Geräten abgegolten. Für den erhöhten Aufwand mit festsitzenden Apparaturen stehen zusätzliche Bema-Nrn. zur Verfügung (Nrn. 126 - 131c).

Frühbehandlung maximal 6. Abschläge

Reguläre Behandlung 12. Abschläge

Bei kombinierter kons-chir, Therapie lediglich Einstufung nach 120a oder b möglich.

Erste Abschlagszahlung nach Genehmigung des Therapieplanes und Beginn der therapeutischen Phasen (Separiermaßnahmen mit zeitnahem Eingliedern eines Behandlungsmittels, vorbereitende Maßnahmen zur Eingliederung eines Behandlungsmittels, Estraktionsmaßnahmen)

Abgegolten mit dieser Leistung sind u.a. (Aufzählung nicht abschließend):

  • Bissnahme, Abdrucknahme für Behandlungsmittel
  • Aktivierung, Kontrolle, kleine Änderungen an Behandlungsmitteln
  • Einsetzen herausnehmbarer Behandlungsmittel
  • Unterweisungen zur Handhabung, Tragedauer, Pflege der Behandlungsmittel
  • schriftliche Unterrichtung der Eltern und/oder Krankenkasse über Abschluss, unplanmäßigen Verlauf, Abbruch der Behandlung