154 Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
30
BEMA Nr.
154
Abkürzung
Bs4
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung

Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten in einer stationären Pflegeeinrichtung (§ 71 Abs. 2 SGB XI) im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b Abs. 1 SGB V, einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung

Leistung

Weggang des Zahnarztes aus seinen Praxisräumen oder aus seiner Wohnung zum Zweck des Aufsuchens eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in einem Alten- oder Pflegeheim), auf der er regelmäßig tätig ist. Der Besuch muss vom Patienten (oder einer vertretungsberechtigten Person) angefordert oder bei Folgebesuchen vom Zahnarzt mit dem Patienten (oder dem Vertreter) vorher vereinbart worden sein. Darüber hinaus muss die konkrete Besuchszeit vorher vereinbart worden sein und ein Kooperationsvertrag mit der Pflegeeinrichtung bestehen.