FLA Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
14
BEMA Nr.
FLA
Abkürzung
FLA
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Prophylaxe
Beschreibung

Die Leistung beschreibt die Anwendung von Fluoridlack bei Kindern vom 6. bis zum 72. Lebensmonat.

Leistung
  • Beseitigung von weichen Zahnbelägen
  • Relative Trockenlegung der Zähne
  • Applikation des Fluoridierungslack
  • Beratungsinhalte
  • Namen der Begleitperson und deren Zustimmung zur Maßnahme
  • Instruktionen und Hinweise
  • dmf-t-Index
  • Dokumentation des verwendeten Materials
2 x innerhalb von 6 Monaten
BEMA
Gesetzlich abrechnen
  1. Die Leistung nach Nr. FLA kann bei Versicherten vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat* abgerechnet werden. Sie umfasst die Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung einschließlich der Beseitigung von sichtbaren weichen Zahnbelägen und der relativen Trockenlegung der Zähne.
  2. Die Leistung nach Nr. FLA kann zweimal je Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.
Kommentartext

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung gemäß § 26 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 2 Satz 5 SGB V) (FU-RL) 1. Juli 2019

§ 6 Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung

Zusätzlich zu den Früherkennungsuntersuchungen haben Versicherte im Alter vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss