GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenkes
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- keine
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug)
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.