2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2430
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
34
  • Region
  • Anästhesie
  • OP-Protokoll
  • Wundversorgung
Abrechenbar je
Abszess
  • Aufsuchen des Abszesses
  • Eröffnung des Abzesses
  • Spülungen
  • Einlegen eines Drains
Nummern
Punktzahl
303
Faktor
(1.0) 17.04 €
(2.3) 39.2 €
(3.5) 59.64 €
Abrechenbar je
Abszess
  • Aufsuchen des Abszesses
  • Inzision des tiefliegenden Abszesses
  • Spülungen
  • Einlegen eines Drais
Kommentartext
  1. Als tiefliegend ist ein Abszess dann anzusehen, wenn er nicht ohne weiteres von außen abgrenzbar ist und nur durch schichtweise Präparation erreicht werden kann.
  2. Ein tiefliegender Abszess ist es auch dann, wenn seine Eröffnung aufgrund der Nähe zu größeren oder wichtigen Gefäßen, Nerven oder Sehnen eine ganz besondere Umsicht bei der Operation erfordert.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss