GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
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Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Diese umfangreiche Osteotomie kann bei gefährdeten, anatomischen Nachbarstrukturen des extrem verlagerten Zahnes z. B. wegen Nervus mandibularis, Kieferhöhle oder zweitem Molar notwendig sein.
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Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Für diese Leistung steht ab dem 01.01.2012 die Nr. 3045 GOZ zur Verfügung.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Gerichtsurteile
Urteil
Die Berechnung der GOÄ-Nr. 2650 anstatt der Bema-Nr. 48 (ost2) ist auch bei komplizierten Extraktionen nicht ansatzfähig. Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der GOÄ-Nr. 2650 ist, das Vorliegen gefährdeter anatomischer Nachbarstrukturen wie etwa Nerven- oder Gefäßbahnen, Nachbarzähne und deren Wurzeln. Die Kiefer- oder Nasenhöhle.
Beschlossen durch
Sozialgericht
Referenzen