GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Einrenkung der Luxation des Unterkiefers
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
Die Nr. 2680 ist für eine manuelle, nicht chirurgische Einrenkung der frischen Luxation des Unterkiefers abrechnungsfähig. Da die Leistungsbeschreibung die „Einrenkung des Unterkiefers“ enthält, ist Nr. 2680 auch für die Einrenkung einer doppelseitigen Luxation nur einmal je Unterkiefer abrechenbar.
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- manuelle Einrenkung der frischen Luxation des Unterkiefers
- keine Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Leistung Nr. Ä 2680 ist in zeitlichem Zusammenhang nur einmal berechnungsfähig, da sie sich auf den gesamten Unterkiefer bezieht und nicht auf ein Gelenk.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss