2698 Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2698
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer

Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
167
Abrechenbar je
Kiefer
  • Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentartext
  1. abrechenbar je Kiefer
  2. gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  3. Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Nummern
Punktzahl
1500
Faktor
(1.0) 84.36 €
(2.3) 194.04 €
(3.5) 295.27 €
Abrechenbar je
Kiefer
  • Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentartext
  1. Die Nr. Ä2698 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig, z.B. ein Metallbügel mit Ligatur o.Ä.
  2. Die Leistung nach Nr. Ä2698 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
  • Elbrechtschiene
  • Kappenschiene
  • Schnarcherschiene
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss