GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
- Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- abrechenbar je Kiefer
- gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Privat abrechnen
Leistungsinhalt
- Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer bei frakturiertem Gegenkiefer
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Nr. Ä2698 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig, z.B. ein Metallbügel mit Ligatur o.Ä.
- Die Leistung nach Nr. Ä2698 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
- Elbrechtschiene
- Kappenschiene
- Schnarcherschiene
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss