GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers
Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- manuelle Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers
- auch für die Einrenkung einer doppelseitigen alten Luxation nur einmal je Unterkiefer abrechenbar
- keine Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Leistung Nr. Ä 2681 ist in zeitlichem Zusammenhang nur einmal berechnungsfähig, da sie sich auf den gesamten Unterkiefer bezieht und nicht auf ein Gelenk.
- Eine alte Luxation liegt dann vor, wenn zwischen der Luxation und der Versorgung ein Zeitraum von mehr als 12 Stunden liegt.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss