Kategorie § 7 Zahnärztliche Überversorgung Beschreibung Überversorgung in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist anzunehmen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad (Verhältniszahlen gemäß § 5 Absatz 7 und 8 dieser Richtlinie) um 10 v. H. überschritten ist. Datum Fr., 10.09.2010 - 12:00 Quelle Richtlinie