(5) Maximaler Faktor
Datum:
10.09.2010
Beschreibung
Im Falle einer gleichzeitigen Tätigkeit als (vollzeitig oder hälftig) zugelassener Zahnarzt und/oder als angestellter Zahnarzt darf bei der Bemessung des Versorgungsgrades der Faktor 1.0 nicht überschritten werden.