Instrumente
Beschreibung
1. Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere:
- den Allgemeinen Behandlungsrichtlinien, IP-Richtlinien, FU-Richtlinien, ZE-Richtlinien, Festzuschuss-Richtlinien, KFO-Richtlinien,
- den Bundesmantelverträgen BMV-Z / EKV-Z,
- der Röntgenverordnung,
- den Vorgaben zum Datenschutz und den Vorgaben zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen für Zahnarztpraxen
2. sollen als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements unter Anwendung der Phasen des Qualitätskreislauf/PDCA-Zyklus insbesondere genutzt werden:
2.1. für den Bereich Arbeitsprozesse / Praxisorganisation
- Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe,
- Praxishandbuch,
- Risiko- und Fehlermanagement (verpflichtend)
Dazu gehören das Erkennen und Nutzen von potentiellen Risiken und unerwünschten Ereignissen zur Einleitung von Verbesserungsprozessen in der Praxis.
a. Risikomanagement ist eine zentrale Aufgabe der Praxisleitung und bedeutet,
- ein Risikoprofil zu erstellen (Risiken auf der Grundlage von sektorspezifischen Quellen zu identifizieren und analysieren),
- potentielle Risiken zu bewerten,
- eine Risikostrategie festzulegen, die alle Beteiligten – auch den Patienten – einbezieht, indem Empfehlungen zur Erkennung/Überwachung, Bewältigung eines potentiellen Risikos formuliert, kommuniziert und
- Verantwortlichkeiten festgelegt werden.
b. Ein praxisinternes Fehlermeldesystem muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- einfaches, klar strukturiertes System
- anonyme und sanktionsfreie Berichtsmöglichkeit für alle Praxismitarbeiter
- freiwillige Teilnahme (keine Berichtsverpflichtung)
- Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
- Auswertung des Ereignisses durch Verantwortlichen
- vertraulicher Umgang mit dem Ergebnis
- zeitnahes Feedback, falls gewünscht
- Möglichkeit des externen Austausches
- Berücksichtigung des Ergebnisses im Rahmen des Risikomanagements
- Dokumentation
- Notfallmanagement,
- Hygienemanagement
2.2. für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse
- Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß § 2 Abs. 1 SGB V,
- Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen,
- fachliche Fortbildung nach § 95d SGB V,
2.3. für den Bereich Mitarbeiterorientierung
- Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
- Teambesprechungen,
2.4. für den Bereich Patientenorientierung
- Patienteninformation, -aufklärung, -beratung,
- Förderung Patientenmitwirkung, -selbsthilfe,
- Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe,
- Beschwerdemanagement,
2.5. Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen.