Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Bruchreparatur einer Oberkiefer-Totalprothese (mit Abformung) ist notwendig aufgrund von mehrerer Bruchstellen.
Beim Einsetzen ist zu sehen dass die Prothese nicht richtig aufliegt und eine indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung notwendig ist.
Somit ergibt sich eine zweizeitige Reparaturmaßnahme. Pat. kommt an dem Tag ein drittes mal um die Prothese einzusetzen
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
26.07. | OK | BEMA 100b(i) | Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese größeren Umfanges (mit Abformung) | 1 | 50 | 50€ |
26.07. | OK | BEMA 100e(i) | Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer | 1 | 81 | 81€ |
Berechnungsfähige Materialien
Abformmaterialien
Hinweise zur Abrechnung
Versorgungsform:
- Regelversorgung
löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 6.2
- 1x 6.7
Bei mehreren Sprüngen/Brüchen sind die Leistungseinheiten Nrn. 802 1 bzw. 802 2 BEL II je Sprung/Bruch abrechenbar.
BEMA-Nrn. 100 a und b neben BEMA-Nrn. 100 c bis f abrechnungsfähig, wenn die Wiederherstellung der Funktion (Bruch- und Sprungreparatur) oder die Erweiterung einer Prothese und die Unterfütterung einer abnehmbaren Prothese nicht in einer Sitzung durchführbar ist.
Ein Eintrag im Bemerkungsfeld oder im Feld „KZV-interne Mitteilung“ hinsichtlich der „zweizeitigen Durchführung“ ist sinnvoll.
Dies geht auch, wenn die Zweizeitigkeit nur im Labor passiert.