BU: Vorbereitung und Eingliederung einer Vollverblendeten Implantatkrone am Zahn 12 über BG nach Unfall – GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Fallbeschreibung: Metallkeramikkrone auf Zahn 12 durch BG nach Unfall

02.01. Patient kommt mit Bruch der Krone am Zahn 12 in die Praxis. Hier wurde vor Jahren aufgrund eines Unfalls in der Schule eine Krone hergestellt. Symtombezogene Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Alter Befundbericht von Berufsgenosssenschaft wurde geprüft. Alle Kosten wurden übernommen und werden für zukünftige Behandlungen im Rahmen dieses Unfalls übernommen. Nach Radiologischer Untersuchung stellt sich heraus dass der Zahn eine Wurzelfraktur hat und so leider nicht mehr erhalten werden kann. Es wird mit dem Patienten die Möglichkeit einer Implantation und Alternativ eine Brückenversorgung besprochen. Aufgrund der Kariesfreiheit der Nachbarzähne und dem jungen Alter des Patienten wurde sich auf eine Versorgung mit Implantat und eine Krone geeinigt. Erstellung eines Behandlungsplanes für Berufsgenossenschaft für die Krone. Implantat wird beim Chirurgen zusammen mit der Extraktion durchgeführt. Überweisungsschein mitgegeben. Neuer Plan erstellt für Berufsgenossenschaft erstellt und verschickt.

05.02. Patient kommt zur Nachkontrolle. Es wurde eine Sofortimplantation alio loco regio 12 gesetzt. Nähte wurden entfernt. Plan ist von Berufsgenossenschaft genehmigt worden. Abdrücke gemacht und im Eigenlabor individuellen Löffel hergestellt. Chirurg hatte einen Gingivaformer nach der Implantation gesetzt gehabt. Gingivaformer ausgeschraubt, Abdruckpfosten eingeschraubt, Abdruck mit individuellem offenen Abdrucklöffel. Abdruckpfosten ausgeschraubt, Gingivaformer eingeschraubt.

20.02. Pat. kommt zum Einsetzen: Gingivaformer ausgeschraubt, Abutment eingeschraubt und verschlossen. Implantatkrone konditioniert und adhäsiv auf Abutment eingesetzt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz
Zahnschema
TP             SKM                  
R                              
B             X                  
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.01. BEMA
Ä1

Beratung 

1
02.12. 12 BEMA
8

Sensibilitätsprüfung der Zähne

1
02.01. 12 BEMA
Ä925a

Röntgen, bis zwei Aufnahmen

1
02.01. 12 N/A

Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung - nach Befundaufnahme und ggf. Auswertung von Modellen

1
05.02. 12 GOZ
3290

Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

1
05.02. 12 GOZ
3300

Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

1
05.02. 12 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

1
05.02. OK GOZ
5170

Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel, je Kiefer

1
20.02. 12 GOZ
9050

Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase

1
20.02. 12 N/A

Versorgung eines Einzelzahnes durch eine Krone (Hohlkehlpräparation)

1
20.02. 12 GOZ
2197

Adhäsive Befestigung (plastische Aufbaufüllung, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc.)

1
Abrechnungsart
BEB '97
BEMA
BU
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Abrechnungsbereiche
BEB '97
BEL II
BEMA
BU
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Hinweise zur Abrechnung

Zur Befunderhebung gibt es ein eigenes Formular, diese muss vollständig ausgefüllt an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt werden.

Alle Leistungen die im Rahmen dieses Unfalls erfolgen sind über die BG nach vorheriger Genehmigung abzurechnen.

Die Berufsgenossenschaften verfügen über einen eigenen Leistungskatalog über Zahnersatz nachdem abgerechnet wird.

Ein Festzuschusssystem wie in der GKV gibt es nicht. Mit dem Bewillingungsschreiben der BG wird auch der Erstattungsbetrag mitgeteilt.

Begleitleistungen sind über BEMA abzurechnen, jedoch mit dem jeweilig gültigen Punktwert der Berufsgenossenschaft. In der Software werden die Leistungen entsprechend gekennzeichnet.

der aktuelle Punktwert ist 1,47.

Laborkosten werden über BEL II und BEB berechnet.

Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterial
  • berechnungsfähige Materialien

         -Abformpfosten
       - Laborimplantat
        -Legierung
       -Auslagen für zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ

Berechnungsfähige Gebührenpositionen
Berechnungsfähige Laborpositionen