Erneuerung der Kunststoffverblendung der Teleskopkrone 13, im Labor - GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Zahnersatz/Regelversorgung

Abrechnungsbereiche

BEMA
BEL II
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

Erneuerung der vestibulären Verblendung an Teleskopkrone 13 oder Konuskrone 13, im Labor

TP                
R                
Bfeeeeteeeeeeeeef
 18171615141312112122232425262728
 48474645444342413132333435363738
B                
R                
TP                

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
27.07.13BEMA
24b(i)
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen - b) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen14343
Gesamt: 43

Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

1x 6.9

 

Eine Verblendungsreparatur ist im direkten (Erneuerung im Mund des Pat.) wie auch im indirekten Verfahren möglich.

Sollte die Krone wiederbefestigt werden, so ist diese Wiederbefestigung zusätzlich nach der BEMA-Position 24a abrechenbar.

Eine Erneuerung von Vollverblendungen ist immer gleichartig.

Sollte eine verstibuläre Verblendung außerhalb der Verblendgrenzen gemacht werden, so ist diese gleichartig.