Erneuerung der Kunststoffverblendung der Teleskopkrone 13, im Labor - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

Erneuerung der vestibulären Verblendung an Teleskopkrone 13 oder Konuskrone 13, im Labor

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP
R
B f e e e e t e e e e e e e e e f
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
27.07. 13 BEMA
24b(i)

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Kronen
- b) Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 1x 6.9


Eine Verblendungsreparatur ist im direkten (Erneuerung im Mund des Pat.) wie auch im indirekten Verfahren möglich.

Sollte die Krone wiederbefestigt werden, so ist diese Wiederbefestigung zusätzlich nach der BEMA-Position 24a abrechenbar.

Eine Erneuerung von Vollverblendungen ist immer gleichartig.

Sollte eine verstibuläre Verblendung außerhalb der Verblendgrenzen gemacht werden, so ist diese gleichartig.

Berechnungsfähige Laborpositionen