Fallbeschreibung / Dokumentation
Fissurenversiegelung am Zahn 45 unter relativer Trockenlegung und vorheriger Reinigung der Fissuren mittels Pulverstrahlgerät bzw. Polierpaste und Polierbürstchen. Hierbei wurde auch eine Papillenblutung gestillt. Anschließende Fluoridierung aller Zähne.
Behandlungsbereich / Versorgungsform
Prophylaxe
Zahnschema
TP | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
B | ||||||||||||||||
18 | 17 | 16 | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | |
48 | 47 | 46 | 45 | 44 | 43 | 42 | 41 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 | 37 | 38 | |
B | ||||||||||||||||
R | ||||||||||||||||
TP |
Abrechnungstabelle
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. |
11.07. | N/A | Beratung - auch mittels Fernsprecher |
1 | |
11.07. | N/A | Symptombezogene Untersuchung |
1 | |
11.07. | 45 | GOZ 4050 |
Entfernung weicher Beläge, Politur des Zahnes |
1 |
11.07. | 45 | GOZ 2000 |
Versiegelung der kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtendem Kunststoff |
1 |
11.07. | 25 | GOZ 2030 |
Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich |
1 |
11.07. | 45 | GOZ 1020 |
Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung |
1 |
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
Abrechnungsfähig
- Je Versiegelung
BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
- Die Versiegelung ist für den Bereich kariesfreier Fissuren oder Grübchen bei Milch- und bleibenden Zähnen berechenbar. Darüber hinaus kann die Leistung auch für die Versiegelung von Glattflächen, z. B. Wurzeloberflächen, berechnet werden.
- Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.
- Die Nummer 2000 beschreibt zwei verschiedene, unabhängige Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können.
- Die Teilversiegelung einer kariesfreien Fissur, z. B. neben einer Füllung, ist ebenfalls berechnungsfähig.
- Auch die Erneuerung oder Teilerneuerung der Versiegelung ist berechnungsfähig. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen.
- Das verwendete Versiegelungsmaterial ist in der Gebühr abgegolten.
- Auch bei mehreren Fissuren oder in der Kombination Fissur/Grübchen erfolgt die Berechnung immer nur einmal je Zahn.
- Eine erweiterte Fissurenversiegelung wird wie eine definitive Füllung berechnet.
- Die Versiegelung bei Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments ist Bestandteil der Nummern 6110 bzw. 6130 und kann in derselben Sitzung nicht gesondert berechnet werden.