Fissurenversiegelung an Zahn 36,46, relative Trockenlegung - PKV

Kategorie
Prophylaxe
Fallbeschreibung / Dokumentation

Fissurenversiegelung am Zahn 45 unter relativer Trockenlegung und vorheriger Reinigung der Fissuren mittels Pulverstrahlgerät bzw. Polierpaste und Polierbürstchen. Hierbei wurde auch eine Papillenblutung gestillt. Anschließende Fluoridierung aller Zähne.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Prophylaxe
Zahnschema
TP                                
R                                
B                                
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
11.07. N/A

Beratung - auch mittels Fernsprecher

1
11.07. N/A

Symptombezogene Untersuchung

1
11.07. 45 GOZ
4050

Entfernung weicher Beläge, Politur des Zahnes

1
11.07. 45 GOZ
2000

Versiegelung der kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtendem Kunststoff

1
11.07. 25 GOZ
2030

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
11.07. 45 GOZ
1020

Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbereiche
GOZ
Privat abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Abrechnungsfähig

  •    Je Versiegelung

 

BZÄK Kommentar

   Kommentar zur Leistungsbeschreibung

  •    Die Versiegelung ist für den Bereich kariesfreier Fissuren oder Grübchen bei Milch- und bleibenden Zähnen berechenbar. Darüber hinaus kann die Leistung auch für die Versiegelung von Glattflächen, z. B. Wurzeloberflächen, berechnet werden.
  •    Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.
  •    Die Nummer 2000 beschreibt zwei verschiedene, unabhängige Leistungen, die auch unabhängig voneinander nebeneinander an einem Zahn anfallen und dann auch nebeneinander berechnet werden können.
  •    Die Teilversiegelung einer kariesfreien Fissur, z. B. neben einer Füllung, ist ebenfalls berechnungsfähig.
  •    Auch die Erneuerung oder Teilerneuerung der Versiegelung ist berechnungsfähig. Als Material müssen aushärtende Kunststoffe zum Einsatz kommen.
  •    Das verwendete Versiegelungsmaterial ist in der Gebühr abgegolten.
  •    Auch bei mehreren Fissuren oder in der Kombination Fissur/Grübchen erfolgt die Berechnung immer nur einmal je Zahn.
  •    Eine erweiterte Fissurenversiegelung wird wie eine definitive Füllung berechnet.
  •    Die Versiegelung bei Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachments ist Bestandteil der Nummern 6110 bzw. 6130 und kann in derselben Sitzung nicht gesondert berechnet werden.
Berechnungsfähige Gebührenpositionen