Nachträgliches einarbeiten eines gegossenen Stiftaufbaus unter der vorhandene Krone 16 - GKV

Kategorie
Konservierend
Fallbeschreibung / Dokumentation

Pat. kommt in die Sprechstunde. Krone 16 ist zusammen mit Aufbaufüllung rausgefallen. Symtombezogene Untersuchung und Besprechung über die Behandlung, ein Zahnfilm wird erstellt. Zahn ist bereits Endodontisch behandelt worden. Zur Verankerung der Krone ist ein gegossener Stiftaufbau notwendig.

Präparation des Zahnes für gegossenen Stift mit Abdrucknahme. Im Labor wird ein gegossener Stift hergestellt.

2. Sitzung: Gegossener Stift wird eingesetzt und die Krone mit Zement wiederbefestigt.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Stifte und Provisorien
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
22.07. N/A

Beratung

1
22.07. 16 BEMA
Ä925a

Röntgen, bis zwei Aufnahmen 

1
22.07. 16 BEMA
18b

Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig

1
22.07. 16 BEMA
24a(i)

Wiederherstellung der Funktion von Kronen

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung
  •     Das Entfernen der Krone ist über BEMA 23 - Ekr abrechenbar
  •    Versorgungsform:
           Regelversorgung
       löst folgende Festzuschüsse aus:
           1x 1.5
           1x 6.8

 

  • Sollte eine provisorische Stiftkrone hergestellt werden, ist die BEMA-Nr. 21 zusätzlich abzurechnen.
  • Sollte ein zweiteiliger gegossener Stiftaufbau gemacht werden, so wird diese Versorgung Gleichartig. Zusätzlich wird die GOZ-Position 2190 zur Bema-Position 18b angesetzt und im Labor ist die BEB-Position 2003 ansetzbar.
  • Sollte ein gefräster Keramikstift gemacht werden, so ist die Versorgung ebenfalls gleichartig. Die Bema-Position 18b ist hier nicht ansetzbar, dafür kommt die GOZ-Position 2195 zum Einsatz. Im Labor ist die BEB-Position 2004 anzusetzen.
  • Sollte eine Adhäsive Befestigung nach GOZ-Position 2197 erfolgt, so ist die Versorgung gleichartig. Zusätzlich sind die BEB-Position 5306 und 5401 zu berechnen.
Berechnungsfähige Materialien
  • Metallstift
  • Abformmaterial
  • ggf. Abbrennstift
Berechnungsfähige Laborpositionen