Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Pat. kommt in die Sprechstunde. Krone 16 ist zusammen mit Aufbaufüllung rausgefallen. Symtombezogene Untersuchung und Besprechung über die Behandlung, ein Zahnfilm wird erstellt. Zahn ist bereits Endodontisch behandelt worden. Zur Verankerung der Krone ist ein gegossener Stiftaufbau notwendig.
Präparation des Zahnes für gegossenen Stift mit Abdrucknahme. Im Labor wird ein gegossener Stift hergestellt.
2. Sitzung: Gegossener Stift wird eingesetzt und die Krone mit Zement wiederbefestigt.
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
22.07. | BEMA Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
22.07. | 16 | BEMA Ä925a | Röntgen, bis zwei Aufnahmen | 1 | 12 | 12€ |
22.07. | 16 | BEMA 18b | Vorbereiten eines endodontisch behandelten Zahnes zur Aufnahme einer Krone, mit Verankerung im Wurzelkanal durch einen gegossenen Stiftaufbau, zweizeitig | 1 | 80 | 80€ |
22.07. | 16 | BEMA 24a(i) | Wiederherstellung der Funktion von Kronen | 1 | 25 | 25€ |
Berechnungsfähige Materialien
- Metallstift
- Abformmaterial
- ggf. Abbrennstift
Berechnungsfähige Laborpositionen
Hinweise zur Abrechnung
- Das Entfernen der Krone ist über BEMA 23 - Ekr abrechenbar
- Versorgungsform:
- Regelversorgung
- löst folgende Festzuschüsse aus:
- 1x 1.5
- 1x 6.8
Sollte ein zweiteiliger gegossener Stiftaufbau gemacht werden, so wird diese Versorgung Gleichartig. Zusätzlich wird die GOZ-Position 2190 zur Bema-Position 18b angesetzt und im Labor ist die BEB-Position 2003 ansetzbar.
Sollte ein gefräster Keramikstift gemacht werden, so ist die Versorgung ebenfalls gleichartig. Die Bema-Position 18b ist hier nicht ansetzbar, dafür kommt die GOZ-Position 2195 zum Einsatz. Im Labor ist die BEB-Position 2004 anzusetzen.
Sollte eine Adhäsive Befestigung nach GOZ-Position 2197 erfolgt, so ist die Versorgung gleichartig. Zusätzlich sind die BEB-Position 5306 und 5401 zu berechnen.