Präparation und Eingliederung einer Metallischen Vollkrone an Zahn 16 - GKV

Kategorie
Zahnersatz
Fallbeschreibung / Dokumentation

16 Metallische Vollkrone,

02.01. Befund: Zahn 16 ist ein Stück abgebrochen. Untersuchung, Vitalitätsprüfung, Röntgendiagnostik mittels Zahnfilm und anschließende Besprechung über den Behandlungsverlauf. Zahn hat eine vollständige intakte Wurzelfüllung und benötigt eine Vollkrone. Erstellung eines Behandlungsplanes.

10.02. Behandlungsplan ist von Krankenkasse genehmigt worden. Präparation für eine Krone 16: Intraligamentäre Anästhesie, Exzision von Schleimhaut, Legen von Retraktionsfäden zur Darstellung der Präparationsgrenze, Aufbaufüllung mesio-okklussal. Abformung vom Ober- und Unterkiefer erfolgt mit konfektioniertem Löffel, Herstellung eines Provisoriums mit Abformung und temporärer Zementierung.

15.02. Einsetzen der Laborgefertigten Vollkrone: Infiltrationsanästhesie, Entfernung des Provisoriums sowie Nachreinigung des Stumpfes 16. Einprobe und anschließende definitive Eingliederung der Krone.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Zahnersatz/Regelversorgung
Zahnschema
TP                              
R     K                          
B     ww                          
  18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28
  48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38
B                                
R                                
TP                                
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
02.01. BEMA
Ä1

Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

1
02.01. 16 BEMA
8

Sensibilitätsprüfung der Zähn

1
02.01. 16 BEMA
Ä925a

Röntgen, bis zwei Aufnahmen

1
10.02. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
10.02. 16 BEMA
12

Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen, je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

1
10.02. 16 BEMA
49

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes

1
10.02. 16 BEMA
19 (i)

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes

1
15.02. 16 BEMA
40

Infiltrationsanästhesie

1
15.02. 16 BEMA
20a (i)

Versorgung eines Einzelzahnes durch eine metallische Vollkrone

1
21.06. N/A N/A 1
10.02. 16 BEMA
13b

Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial, zweiflächig - m-o
 

1
Zuzuordnende Gebührennummern
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbereiche
BEL II
BEMA
Festzuschuss
Gesetzlich abrechnen
Hinweise zur Abrechnung

Füllungen die als Aufbaufüllung zur Aufnahme einer Krone dienen müssen mit der Bemerkung 5 für ZE gekennzeichnet werden.

Es dürfen max. 2 Aufbaufüllungen an einem Zahn berechnet werden

Versorgungsform:

  • Regelversorgung

     

löst folgende Festzuschüsse aus:

  • 1x 1.1

 

Kommentar der G-BA:

  1. Metallische Einzelkronen als Schutz- oder Stützkronen und zum Ersatz fehlender Zahnhartsubstanz sind als Regelversorgung nach Nr. 20a abrechenbar.
  2. Wird eine Krone adhäsiv befestigt, kann die GOZ-Nr. 2197 zusätzlich berechnet werden, die Krone selbst bleibt Regelversorgung.
  3. Die Bema-Nr. 98a kann für die Abformung mit einem individuellem/individualisiertem Löffel bei der Herstellung von mehr als einer Einzelkrone abgerechnet werden.
  4. Muss ein individueller Löffel neben einer einzelnen Krone hergestellt werden, können hierfür lediglich die Material- und Laborkosten abgerechnet werden.
  5. Die Bema-Nr. 89 (Beseitigung grober Artikulations- und Okklusionsstörungen) kann im Zusammenhang mit Einzelkronen nicht abgerechnet werden.
  6. Im Abrasionsgebiss kann eine Krone zum Schutz der Pulpa eine Krone angezeigt sein.
  7. Zahnkronen, die ausschließlich zu einer Bisshebung angefertigt werden, sind außervertraglich. Dementsprechend fällt auch kein Festzuschuss an.
Berechnungsfähige Materialien
  • Abformmaterialien
  • Material zur prov. Versorgung
  • Legierung
Berechnungsfähige Laborpositionen