002 3 Weitere Maßnahmen zur Modellherstellung -Verwendung von Kunststoff

BEL-Nr.:
002 3

Leistungsinhalt

  • Verwendung von Kunststoff als Ergänzungsleistung zur Modellherstellung.
  • Bspw.
  1. Bei Verbleib eines individuellen Primärteils im Mund des Patienten und/ oder
  2. Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien.

 

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

  • Auftragsdatum
  • Fertigstellungsdatum
  • Region der zur Anwendung kommenden BEL II 002 3
  • Anzahl der 002 3
  • Name des/r ZT

Abrechnungsbestimmungen

  • Zur Darstellung der im Mund verbliebenen individuellen Primärteile
  • Für die Darstellung der Zahnfleischpartien je Front- und/oder Seitenzahngebiet, höchstens jedoch drei Mal je Modell,
  • Für das Ausblocken eines Sekundärtleskops bei Unterfütterungen

 

Nicht abrechenbar:

  • für Kunststoffstümpfe

Beachte

Bei neuen Teleskoparbeiten und Härtefall-Patienten nur im Rahmen einer Gleichartigkeit abrechenbar, da die Nr. 002 3 bei Befunden 3.2 und 4.6 nicht als Regelversorgung hinterlegt ist.
Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL II 001 0 je Kontrollmodell möglich.
Das Anfertigen von Kunststoffstümpfen löst in der BEL II keine zusätzliche Leistung aus und ist unter der BEL II 002 3 nicht abrechenbar