BEL-Nr.:
002 3
Leistungsinhalt
- Verwendung von Kunststoff als Ergänzungsleistung zur Modellherstellung.
- Bspw.
- Bei Verbleib eines individuellen Primärteils im Mund des Patienten und/ oder
- Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Auftragsdatum
- Fertigstellungsdatum
- Region der zur Anwendung kommenden BEL II 002 3
- Anzahl der 002 3
- Name des/r ZT
Abrechnungsbestimmungen
- Zur Darstellung der im Mund verbliebenen individuellen Primärteile
- Für die Darstellung der Zahnfleischpartien je Front- und/oder Seitenzahngebiet, höchstens jedoch drei Mal je Modell,
- Für das Ausblocken eines Sekundärtleskops bei Unterfütterungen
Nicht abrechenbar:
- für Kunststoffstümpfe
Beachte
Bei neuen Teleskoparbeiten und Härtefall-Patienten nur im Rahmen einer Gleichartigkeit abrechenbar, da die Nr. 002 3 bei Befunden 3.2 und 4.6 nicht als Regelversorgung hinterlegt ist.
Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL II 001 0 je Kontrollmodell möglich.
Das Anfertigen von Kunststoffstümpfen löst in der BEL II keine zusätzliche Leistung aus und ist unter der BEL II 002 3 nicht abrechenbar
Das Abrechnen eines Kontrollmodells ist über den zusätzlichen Ansatz der BEL II 001 0 je Kontrollmodell möglich.
Das Anfertigen von Kunststoffstümpfen löst in der BEL II keine zusätzliche Leistung aus und ist unter der BEL II 002 3 nicht abrechenbar