UK Protrusionsschiene GKV

Behandlungsbereich/ Versorgungsform

Schienen und Aufbissbehelfe

Abrechnungsbereiche

BEMA
GOZ
GOÄ
BEL II
BEB '97
Gesetzlich abrechnen

Fallbeschreibung/ Dokumentation

01.07.

Der GKV-Patient stellt sich mit einer Überweisung von einem Vertragsarzt vor. Eine Überdrucktherapie kann nicht erfolgreich durchgeführt werden.
Es wird eine eingehende Untersuchung vorgenommen und ein OPTG aller Zähne angefertigt. Bei der Bezahnung 18-27 und 37-47 mit intakten Brückenversorgungen ist eine ausreichende Verankerung der Schiene gewährleistet.
Nach Abtasten der Kiefergelenke wird die Notwendigkeit einer gelenksbezogenen Bissregistrierung diagnostiziert und mit dem Patienten besprochen.  Für die FAL-Leistungen erhält der Pat. Eine Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMZ mit Heil- und Kostenplan incl. Auflistung der gesondert anfallenden Laborkosten.
Es werden OK und UK Abdrücke genommen um Planungsmodelle herzustellen. Gemeinsam mit dem Zahntechniklabor werden die Modelle ausgewertet, eine optimale Schienenversorgung ausgewählt. Die Diagnose wird dokumentiert.

03.07.

Anhand der Röntgenaufnahme, der Planungsmodelle und der klinischen Situation wird geprüft, ob die zahnmedizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gegeben sind. Beim Patienten liegen:

-eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung,

 -eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers,

 -eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene,

-keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen, vor.

Die unterschriebene Vereinbarung mit dem Patienten nach § 8 Abs. 7 BMZ liegt vor.
Nach CMD-Screening wird ein Kurzbefund erstellt. Bissregistrate sind erforderlich.
Es wird im UK ein Abdruck für einen individuellen Löffel genommen, weil abzusehen ist, dass ein einfacher anatomischer Abdruck nicht ausreichend sein wird.

08.07.  Es erfolgen:

Abdrücke für die Schienen im UK mit individuellem Löffel
Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation
3x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung durch Anlegen eines Gesichtsbogens
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten.

17.07.

Es erfolgt die Erstanpassung ausgehend von mindestens 50% der maximal möglichen aktiven Unterkiefer Protrusion.

19.07

Es erfolgt eine Kontrolluntersuchung mit einfachen Korrekturen
Ein ausführlicher Bericht wird an den behandelnden Arzt gesendet.

05.08.

Der Biss wird umfangreich eingeschliffen.

01.09.

Nach konsiliarischem Gespräch mit dem Arzt erfolgt eine Nachadaption des Protrusionsgrads.

DatumZahnGeb.-Nr.LeistungAnz.FaktorBetrag
01.07.BEMA
01
Eingehende Untersuchung118.0018
01.07.BEMA
Ä935d
Orthopantomogramm136.0036
01.07.GOZ
0040
Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung1250.0014.06
01.07.BEMA
7b
Vorbereitende Maßnahmen zur Diagnostischen Auswertung und Planung119.0019
03.07.Analog
CMD-Kurzbericht gemäß §6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)10
03.07.BEMA
UP1
Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung. 127.0027
08.07.BEMA
UP2
Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition 149.0049
08.07.BEMA
98a
Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel129.0029
08.07.GOZ
8000
Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation150028.12
08.07.GOZ
8010
3x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers. Nur 2x je Sitzung abrechenbar. Dafür aber 3x BEB 0521 218020.25
08.07.GOZ
8020
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung130016.87
08.07.GOZ
8050
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten. 150028.12
17.07.BEMA
UP3
Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene 1223.00223
19.07.BEMA
UP5
Kontrollbehandlung mit einfachen Korrekturen der UP 18.008
19.07.GOÄ
Ä75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. 115.0015
05.08.BEMA
UP5b
Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode) 112.0012
01.09.BEMA
181a
Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten persönlich oder fernmündlich114.0014
01.09.BEMA
UP4
Nachadaption des Protrusionsgrads110.0010
Gesamt: 567.42

Berechnungsfähige Materialien

Abdruckmaterielien nicht als Pauschale sondern über Eigenbeleg

Bissregistrate

Hinweise zur Abrechnung

Der Überweisungsbeleg des Arztes ist unbedingt aufzubewahren. Eine formlose Überweisung mit Auftrag der Erstellung einer Unterkieferprotrusionsschienen genügt. Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Zahnarztes / der Zahnärztin zu prüfen, ob der überweisende Mediziner die Befugnis zur Verordnung besitzt.

Die Bema-Nr. 2 ist für die Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen nicht abrechenbar. Es muss keine vorherige Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse erfolgen.

Die Abrechnung der UP-Positionen erfolgt in der monatlichen Kieferbruchabrechnung über den Vordruck 2 (KB). Eine Berechnung der tatsächlich anfallenden Materialkosten für Abdrücke wird im Laboreigenbeleg der Praxis zugefügt.

Die Abrechnung der FAL-Leistungen erfolgt über eine Privatrechnung, die anfallenden Laborleistungen im Zusammenhang mit den FAL-Leistungen sind hier gesondert beizufügen.