UK Protrusionsschiene GKV

Kategorie
Schienen
Fallbeschreibung / Dokumentation

01.07.

Der GKV-Patient stellt sich mit einer Überweisung von einem Vertragsarzt vor. Eine Überdrucktherapie kann nicht erfolgreich durchgeführt werden.
Es wird eine eingehende Untersuchung vorgenommen und ein OPTG aller Zähne angefertigt. Bei der Bezahnung 18-27 und 37-47 mit intakten Brückenversorgungen ist eine ausreichende Verankerung der Schiene gewährleistet.
Nach Abtasten der Kiefergelenke wird die Notwendigkeit einer gelenksbezogenen Bissregistrierung diagnostiziert und mit dem Patienten besprochen.  Für die FAL-Leistungen erhält der Pat. Eine Vereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMZ mit Heil- und Kostenplan incl. Auflistung der gesondert anfallenden Laborkosten.
Es werden OK und UK Abdrücke genommen um Planungsmodelle herzustellen. Gemeinsam mit dem Zahntechniklabor werden die Modelle ausgewertet, eine optimale Schienenversorgung ausgewählt. Die Diagnose wird dokumentiert.

03.07.

Anhand der Röntgenaufnahme, der Planungsmodelle und der klinischen Situation wird geprüft, ob die zahnmedizinischen Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gegeben sind. Beim Patienten liegen:

-eine ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung,

-eine ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des Unterkiefers,

-eine ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene,

-keine der Versorgung entgegenstehenden Kiefergelenksstörungen, vor.

Die unterschriebene Vereinbarung mit dem Patienten nach § 8 Abs. 7 BMZ liegt vor.
Nach CMD-Screening wird ein Kurzbefund erstellt. Bissregistrate sind erforderlich.
Es wird im UK ein Abdruck für einen individuellen Löffel genommen, weil abzusehen ist, dass ein einfacher anatomischer Abdruck nicht ausreichend sein wird.

08.07.  Es erfolgen:

Abdrücke für die Schienen im UK mit individuellem Löffel
Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation
3x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers
Arbiträre Scharnierachsenbestimmung durch Anlegen eines Gesichtsbogens
Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten.

17.07.

Es erfolgt die Erstanpassung ausgehend von mindestens 50% der maximal möglichen aktiven Unterkiefer Protrusion.

19.07

Es erfolgt eine Kontrolluntersuchung mit einfachen Korrekturen
Ein ausführlicher Bericht wird an den behandelnden Arzt gesendet.

05.08.

Der Biss wird umfangreich eingeschliffen.

01.09.

Nach konsiliarischem Gespräch mit dem Arzt erfolgt eine Nachadaption des Protrusionsgrads.

Behandlungsbereich / Versorgungsform
Schienen und Aufbissbehelfe
Abrechnungstabelle
Datum Zahn Geb.-Nr. Leistung Anz.
01.07. BEMA
01

Eingehende Untersuchung

1
01.07. OK,UK BEMA
Ä935d

Orthopantomogramm

1
01.07. GOZ
0040

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung

1
01.07. BEMA
7b

Vorbereitende Maßnahmen zur Diagnostischen Auswertung und Planung

1
03.07. N/A

CMD-Kurzbericht gemäß §6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)

1
03.07. BEMA
UP1

Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung. 

1
08.07. BEMA
UP2

Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition 

1
08.07. BEMA
98a

Abformung mit individuellem oder individualisiertem Löffel

1
08.07. GOZ
8000

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

1
08.07. GOZ
8010

3x Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers. Nur 2x je Sitzung abrechenbar. Dafür aber 3x BEB 0521 

2
08.07. GOZ
8020

Arbiträre Scharnierachsenbestimmung

1
08.07. GOZ
8050

Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung halbindividueller Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten. 

1
17.07. BEMA
UP3

Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene 

1
19.07. BEMA
UP5a

Kontrollbehandlung mit einfachen Korrekturen der UP 

1
19.07. N/A

Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. 

1
05.08. BEMA
UP5b

Kontrollbehandlung mit  Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode) 

1
01.08. BEMA
181a

Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten persönlich oder fernmündlich

1
01.09. BEMA
UP4

Nachadaption des Protrusionsgrads

1
Abrechnungsart
BEL II
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOZ
Abrechnungsbereiche
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Hinweise zur Abrechnung

Der Überweisungsbeleg des Arztes ist unbedingt aufzubewahren. Eine formlose Überweisung mit Auftrag der Erstellung einer Unterkieferprotrusionsschienen genügt. Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Zahnarztes / der Zahnärztin zu prüfen, ob der überweisende Mediziner die Befugnis zur Verordnung besitzt.

Die Bema-Nr. 2 ist für die Versorgung mit Unterkieferprotrusionsschienen nicht abrechenbar. Es muss keine vorherige Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse erfolgen.

Die Abrechnung der UP-Positionen erfolgt in der monatlichen Kieferbruchabrechnung über den Vordruck 2 (KB). Eine Berechnung der tatsächlich anfallenden Materialkosten für Abdrücke wird im Laboreigenbeleg der Praxis zugefügt.

Die Abrechnung der FAL-Leistungen erfolgt über eine Privatrechnung, die anfallenden Laborleistungen im Zusammenhang mit den FAL-Leistungen sind hier gesondert beizufügen.

Berechnungsfähige Materialien

Abdruckmaterielien nicht als Pauschale sondern über Eigenbeleg

Bissregistrate

Berechnungsfähige Laborpositionen