021 6 Basis für Bissregistr. bei Implantatversorgung

BEL-Nr.:
021 6

Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) für Bissregistrierung bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Herstellungsort: • Eigenlabor (Name des ZT) • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je: 
je Kiefer

Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 021 6 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatz - Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.

Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 6 ist die L-Nr. 0228 je Basis einmal abrechenbar

Beachte

Nur für Versorgungen nach Zahnersatzrichtlinie 36b atrophierter Zahnloser Kiefer

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können