Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff (ohne Bisswall) für Bissregistrierung bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff.
Beachte
Nur für Versorgungen nach Zahnersatzrichtlinie 36b atrophierter Zahnloser Kiefer
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 021 6 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatz - Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar.
Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 6 ist die L-Nr. 0228 je Basis einmal abrechenbar
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen