BEL-Nr.:
022 8
Leistungsinhalt
Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese.
Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregisrierhilfe.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Verwendetes Material
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 022 8 ist nur für eine Versorgung nach 36b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter Kiefer) abrechenbar.
Die L-Nr. 022 8 ist je Basis einmal abrechenbar.
Die L-Nr. 022 8 ist für das Aufbringen eines Bisswalls asu Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-nr- 021 6 je Basis einmal abrechenbar.
Beachte
Nur bei atrophierten Kiefer nach Zahnersatz-Richtlinie 36b abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterialien