021 8 Basis für Aufstellung bei Implantatversorgung

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
021 8
Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe

Beachte

Nur bei vorliegen eines atrophierten Kiefers nach Zahnersatzrichtlinie 36b

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
je Kiefer
Abrechnungsbestimmungen

Die L-Nr. 021 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatzrichtlinie (atrophierter Kiefer) abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen