Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe
Beachte
Nur bei vorliegen eines atrophierten Kiefers nach Zahnersatzrichtlinie 36b
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechenbar je
Abrechnungsbestimmungen
Die L-Nr. 021 8 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36b der Zahnersatzrichtlinie (atrophierter Kiefer) abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen