Leistungsinhalt
- Herstellen eines individuellen Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe
- Einarbeiten des Primär- und Sekundärteils in die Krone oder in das Brückenglied
- Geschiebefräsung
- ggf. Vorlötung, unterschiedliche Metalle
- ggf. Lötung, einfach
- ggf. Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
- ggf. Lötmodell
- ggf. lotfreie Verbindung
Beachte
- ausschließlich als Brückenteilungsgeschiebe bei disparallelen Zähnen
- nicht als Kombinationsgeschiebe bei herausnehmbaren Prothesen
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Metalllegierung
- Herstellungsort:
- Eigenlabor (Name des ZT)
- Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
- Die BEL-Nr. 133 1 ist ausschließlich für ein Brückenteilungsgeschiebe abzurechnen.
- Erforderliche Einzel- oder Frässtümpfe sind in den jeweiligen Kronenpositionen enthalten, ein erforderliches Fräsmodell ist under der BEL-Nr. 005 5 abrechenbar.
- Individuelle Geschiebe, die der Verankerung von Kombinationszahnersatz dienen, stellen keine Regelleistung dar und sind unter einem privaten Leistungsverzeichnis abzurechnen.
Kommentarquelle
VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen