133 1 Individuelle Verbindungsvorrichtung - Individuelles Geschiebe

Kategorie
Teil 1 Festsitzender Zahnersatz
Nummern
BEL-Nr.
133 1
Leistungsinhalt
  • Herstellen eines individuellen Geschiebes als Brückenteilungsgeschiebe
  • Einarbeiten des Primär- und Sekundärteils in die Krone oder in das Brückenglied
  • Geschiebefräsung
  • ggf. Vorlötung, unterschiedliche Metalle
  • ggf. Lötung, einfach
  • ggf. Lötung, aufwendig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
  • ggf. Lötmodell
  • ggf. lotfreie Verbindung
Beachte

- ausschließlich als Brückenteilungsgeschiebe bei disparallelen Zähnen
- nicht als Kombinationsgeschiebe bei herausnehmbaren Prothesen

Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • Metalllegierung
  • Herstellungsort:
  • Eigenlabor (Name des ZT)
  • Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Kommentare und Hinweise
Kommentartext
  1. Die BEL-Nr. 133 1 ist ausschließlich für ein Brückenteilungsgeschiebe abzurechnen.
  2. Erforderliche Einzel- oder Frässtümpfe sind in den jeweiligen Kronenpositionen enthalten, ein erforderliches Fräsmodell ist under der BEL-Nr. 005 5 abrechenbar.
  3. Individuelle Geschiebe, die der Verankerung von Kombinationszahnersatz dienen, stellen keine Regelleistung dar und sind unter einem privaten Leistungsverzeichnis abzurechnen.
Kommentarquelle
VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können