110 0 Brückenglied, Metall

BEL-Nr.:
110 0

Leistungsinhalt

Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators

Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik

Ggfs:

Vorlötung, unterschiedliche Metalle

Lötung, einfach

Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung

Lötmodell

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

• Anzahl der Brückenglieder

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die L-Nr. 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.

• Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach L-Nr. 110 0 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

• provisorisches Brückenglied

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik.
Ggfs.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.
Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach L-Nr. 110 0 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI