Leistungsinhalt
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik
Ggfs:
Vorlötung, unterschiedliche Metalle
Lötung, einfach
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung
Lötmodell
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
• Anzahl der Brückenglieder
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die L-Nr. 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.
• Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach L-Nr. 110 0 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators.
Gegossenes Brückenglied aus Metall unter Verwendung eines Mittelwertartikulators für Teilverblendung aus Kunststoff, Komposit oder Keramik.
Ggfs.
Vorlötung, unterschiedliche Metalle.
Lötung, einfach.
Lötung, aufwändig bei Vorlötung oder besonderer Qualitätsanforderung.
Lötmodell.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 110 0 ist je tatsächlich gefertigter Zahneinheit abrechenbar.
Für die vestibuläre Verblendung eines Brückengliedes nach L-Nr. 110 0 sind die L-Nrn. 160 0, 162 0 oder 164 0 abrechenbar