Grundlegendes
Behandlungsbereich
Allgemeine Leistungen
Beschreibung
Gewinnung von Zellmaterial aus der Mundhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung, einschließlich Materialkosten
Leistung
- Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich
- für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Kazinomen
Dokumentation
- Zweck der Entnahme
- Art der Veränderung der Mundschleimhaut
Abrechenbar je
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur zur Gewinnung von Zellmaterial von der Mundschleimhaut mittels Bürstenabstrich für die Exfoliativzytologie zum Zweck der Frühdiagnostik von Karzinomen abgerechnet werden.
- Eine Leistung nach Nr. 05 kann nur bei Verdacht auf Vorliegen einer Leukoplakie, Erythroplakie oder Lichen planus einmal innerhalb von zwölf Monaten abgerechnet werden.
Zusatzleistungen abrechenbar
Zusatzleistungen nicht abrechenbar
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Berechnungsfähig für den Bürstenabstrich einschließlich Ausstrichanfertigung, -fixation und Versandvorbereitung.
- Das Porto und die Verpackung sind gesondert in Cent berechnungsfähig (EDV-Nr. 602)
- Wird die Exfoliativzytologie zu einem anderen Zweck als zur Krebsvorsorge angewandt (z.B. zur genetischen Untersuchung bei parodontologischer Fragestellung) kann die Nr. 05 nicht abgerechnet werden.
- Die Kosten für die Untersuchung rechnet das Labor mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss