Grundlegendes
Behandlungsbereich
Zuschläge
Beschreibung
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nrn. 151, 152 a, 152 b, 153 a, 153 b, 154 und 155 bei Kindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
Dokumentation
- Grund des Besuchs
- Alter des Patienten
- Wochentag
- Uhrzeit
- Dauer
- Art der Behandlung
Abrechenbar je
Besuch
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
Zusatzleistungen abrechenbar
- zusätzlich abrechenbar, §8 GOÄ Wegegeld und §9 GOÄ Reiseentschädigung