51b Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie

BEMA Bewertungszahl:
40
BEMA Nr.:
51b
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Abkürzung:
Pla0

Beschreibung

Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie

Leistung

  • Bildung eines Dehnungs-, Schwenk- oder Brückenlappens zum Verschluss der Mund-Antrum-Verbindung
  • Naht
  • primäre Wundversorgung

Dokumentation

  • Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten
  • Zahnangabe
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abrechenbar je:
Verschluss

Abrechnungsbestimmungen

  • keine

Kommentare / Hinweise

  1. Wenn zur Deckung einer Mund-Antrum-Verbindung (MAV) eine Aufklappung notwendig ist, kann die Bema-Nr. 51a abgerechnet werden (z.B. nach Extraktionen, als Spätbefund festgestellt oder nach Verletzung)
  2. Ist eine Aufklappung im Rahmen von Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen und Osteotomien bereits erfolgt, kann für die plastische Deckung die Bema-Nr. 51b abgerechnet werden.
  3. Spülungen der Kieferhöhle und/oder Instillation von Medikamenten sind nach GOÄ-Nr. Ä1479 abrechenbar.
  4. Verbands- oder Verschlussplatten werden nach GOÄ-Nr. 2700 abgerechnet.
Kommentarquelle:
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss

Gerichtsurteile

Beschlossen durch