Beschreibung
Kontrollbehandlung der Protrusionsschiene, ggfs. mit einfachen Korrekturen der UP
Dokumentation
- Kontrolle der UP
- Welche einfachen Korrekturen wurden durchgeführt
- Ergebnis der Kontrolle und Korrektur
Abrechnungsbestimmungen
Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.
Kommentare / Hinweise
UP5a
Kontrollbehandlung
a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.
BEMA-Nr. UP5:
Kontrollbehandlung
Die BEMA-Nr. UP5 berücksichtigt bedarfsabhängig die Durchführung erforderlicher Kontrollbehandlungen.
Hinsichtlich Aufwand und Bewertung wird differenziert nach im Zuge der Kontrollen ggf. notwendig werdenden einfachen Korrekturen (Buchstabe a - 8 Punkte), dem Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen (subtraktive Methode nach Buchstabe b - 12 Punkte) sowie dem Aufbau der Stütz- und Gleitzone (additive Methode nach Buchstabe c - 35 Punkte).
Mit der Abrechnungsbestimmung wird klargestellt, dass die Leistungen der Nummern UP5 a bis UP5 c alternativ nebeneinanderstehen und folglich je Sitzung nur eine dieser Leistungen abgerechnet werden kann.