GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung
Abrechnungsart
BEMA
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
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Leistungsinhalt
- Schleimhautschnitt
- Ausschneiden des überschüssigen derben Bindegewebes
- Wundadaptation
- Wundversorgung und Wundverschluss
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Nr. 2670 beschreibt die Entfernung des weichgewebigen Kieferkamms (schlotternder Kieferkamm) infolge ungünstiger Belastung durch eine schlecht sitzende Prothese
- Die Nr. Ä 2670 ist nur als selbstständige Leistung berechnungsfähig.
- für operative Entfernung eines Schlotterkammes, einer Fibromatose, als selbstständige Leistung
- je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss