2670 Operative Entfernung Schlotterkamm oder Fibromatose als selbst. Leistung

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2670
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung

Abrechnungsart
BEMA
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
500
Faktor
(1.0) 28.12 €
(2.3) 64.68 €
(3.5) 98.42 €
Abrechenbar je
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  • Schleimhautschnitt
  • Ausschneiden des überschüssigen derben Bindegewebes
  • Wundadaptation
  • Wundversorgung und Wundverschluss
Kommentartext
  1. Die Nr. 2670 beschreibt die Entfernung des weichgewebigen Kieferkamms (schlotternder Kieferkamm) infolge ungünstiger Belastung durch eine schlecht sitzende Prothese
  2. Die Nr. Ä 2670 ist nur als selbstständige Leistung berechnungsfähig.
  3. für operative Entfernung eines Schlotterkammes, einer Fibromatose, als selbstständige Leistung
  4. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss