2675 Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik

GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Nummern
Gebührenziffer
2675
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
Punktzahl
850
Faktor
(1.0) 47.81 €
(2.3) 109.95 €
(3.5) 167.32 €
  • Anästhesie
  • Region
  • OP-Beschreibung
  • Wundversorgung

 

Abrechenbar je
Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  • Schleimhautschnitt
  • Schleimhautpräparation
  • Verschieben der Schleimhaut Richtung Kieferbasis
  • Fixation in der neuen Position
  • Wundversorgung und Wundverschluss
Kommentartext
  1. Formveränderung des Mundvorhofs bei einer Atrophie des Kieferknochens oder wenn zu wenig Schleimhaut vorhanden ist, z.B. nach OP oder Trauma oder
  2. Mundboden- oder Vesstibulumplastik zur Verbesserung des Prothesenlagers oder
  3. große Tuberplastik
  4. je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
  5. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
  6. Während die Nr. 3240 GOZ für eine Vestibulumplastik kleineren Umfangs berechnungsfähig ist, wird die umfangreichere (d.h. ab etwa 2 Zahnbreiten) nach der Nr. Ä 2675 berechnet.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
  1. Besondere Schwierigkeit und erhöhter Zeitaufwand beim Vorliegen von Wundheilungsstörungen.
  2. Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund vorliegenden Schleimhautlazerationen
  3. Erheblich erhöhter Zeitaufwand aufgrund schwierig zu erreichender Kieferregion.
  4. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand aufgrund ausgedehnter Wundversorgung.
  5. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund problematischer Kreislaufverhältnisse
  6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund beeinträchtigender Allgemeinerkrankung