5035 Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil

GOÄ Kategorie
O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Nummern
Gebührenziffer
5035
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Röntgen
Beschreibung

Röntgenaufnahme Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil

Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen

Es gilt der reduzierte Gebührenrahmen von 1,0-fach: 9,33€ , 1,8-fach: 16,79 bis 2,5-fach: 23,33€

Die GOÄ 5035 ist je Aufnahme, je notwendige separate Projektion (Ebene), einmal berechnungsfähig
Beachte: Die Zahl der notwendigen Röntgenbilder richtet sich nach der jeweiligen klinischen Situation. So kann in einer Sitzung für den gleichen Zahn/das gleiche Gebiet eine unterschiedliche Anzahl von Röntgenbildern notwendig sein.
Hinweis: Hierunter fällt auch die Aufnahme mittels Radiovisiografie.
Röntgenaufnahmen werden als delegierbare Leistungen nach dem „reduzierten“ Gebührenrahmen abgerechnet (1,0 bis max. 2,5-fach).