GOÄ Kategorie
O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Röntgen
Beschreibung
Röntgenaufnahme Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
Abrechnungsart
GOZ
Privat abrechnen
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Abrechnungsbestimmungen
Es gilt der reduzierte Gebührenrahmen von 1,0-fach: 9,33€ , 1,8-fach: 16,79 bis 2,5-fach: 23,33€
Die GOÄ 5035 ist je Aufnahme, je notwendige separate Projektion (Ebene), einmal berechnungsfähig
Beachte: Die Zahl der notwendigen Röntgenbilder richtet sich nach der jeweiligen klinischen Situation. So kann in einer Sitzung für den gleichen Zahn/das gleiche Gebiet eine unterschiedliche Anzahl von Röntgenbildern notwendig sein.
Hinweis: Hierunter fällt auch die Aufnahme mittels Radiovisiografie.
Röntgenaufnahmen werden als delegierbare Leistungen nach dem „reduzierten“ Gebührenrahmen abgerechnet (1,0 bis max. 2,5-fach).