GOÄ Kategorie
C. Nicht gebietsbezogene Sonderleistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz’scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
- Abrechnungsnummer 8204
Abrechnungsbestimmungen
- Wundverbände nach Ä204, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Fremdkörperentfernung), Infusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
Leistungsinhalt
- Kompressions- und/oder Stabilisierungsverbände nach Trauma (Nr. 8204)
- zirkulärer Verband des Kopfes (Nr. 8204)
- Wundverbände die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung erbracht wurden, sind Bestandteil dieser Leistung und können nicht zusätzlich berechnet werden.
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Abrechnung der Nrn. 8200, 8204 und 8210 erfolgt entweder über den KCH-Erfassungsschein (BEMA-Teil 1 – KCH-Quartalsabrechnung) oder über das Abrechnungsformular für Kiefergelenkserkrankung und Kieferbruch (BEMA-Teil 2 – KG/KB-Monatsabrechnung). Hierbei sind regionale Unterschiede der Vorgaben der Landes-KZVen zu beachten.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Wundverbände, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung erbracht wurden, sind Bestandteil dieser Leistung und können nicht zusätzlich berechnet werden.Jedoch sind komprimierende Verbände nach chirurgischen Eingriffen auch mehrfach berechnungsfähig.
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Kompressionsverbände können nur berechnet werden, wenn diese zu therapeutischen Zwecken angelegt werden und nicht zur alleinigen Fixierung von Wundverbänden dienen.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
- Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand bei der Trockenlegung des verletzten Gebietes aufgrund starker Salivation.
- Erhöhte Schwierigkeit aufgrund erschwerten Zuganges zum Gebiet wegen motorischer Unruhe des Patienten.