GOÄ Kategorie
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Beratungen/Besuche/Konsilien
Beschreibung
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
- Datum
- Uhrzeit
- Dauer
- Grund für das Hinzuziehen eines Assistenten
- Name des Assistenten
Abrechnungsbestimmungen
Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.
Berechnung daneben ausgeschlossen
Privat abrechnen
Abrechnungsbestimmungen
- Wird die Leistung nach Nummer 62 berechnet, kann der assistierende Arzt die Leistung nach Nummer 61 nicht berechnen.
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- Die Assistenzgebühr kann auch berechnet werden, wenn der Assistent selbst nicht liquidationsberechtigt ist.
- Die Assistenzgebühr kann nicht berechnet werden für die Assistenz von nicht-ärztlichen Mitarbeitern.