Verweilen,ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen– wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde; incl. Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen,
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit