2340 Direkte Überkappung, je Kavität

Kategorie
C. Konservierende Leistungen
Nummern
Gebührenziffer
2340
Punktzahl
200
Faktor
(1.0) 11.25 €
(2.3) 25.87 €
(3.5) 39.37 €
Behandlungsbereich
Füllungen
Grundlegendes
Beschreibung

Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität

Leistungsinhalt
  • Exkavieren
  • Direkte Überkappung
  • Zahnangabe
  • Vitalitätsprüfung
  • Anzahl der Anästhesien - Name des Anästhetikums
  • Angabe der Kavitäten, da ggf. mehrfach abrechenbar
  • Durchführung besonderer Maßnahmen (z. B. separiert, Keil etc.)
  • Verwendung eines Kariesdetektors
  • Verwendetes Material zur Deckung der direkten Überkappung
  • Temporärer Verschluss, wenn nicht sofort die definitive Versorgung erfolgt
  1. Erheblich erhöhte Zeitaufwand und Schwierigkeit aufgrund mehrerer medikamentösen Schichten, drucklos und speicheldicht aufgebracht.
  2. Sehr zeitaufwändige und schwierige Stillung der Blutung aus der eröffneten Pulpa. Schwierige Entfernung des kariösen Anteils.
  3. Besondere Schwierigkeit und stark erhöhter Zeitaufwand wegen Umfang und Tiefe der Kavität; Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten.
  4. Erheblich erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad wegen fraktioniertem Exkavieren.
  5. Besondere Umstände aufgrund adhäsiver, bakteriendichter Überkappung
  6. Erhöhte Schwierigkeit aufgrund weit unter Gingiva reichender Kavität
GOZ
Privat abrechnen
Kavität
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentartext

Januar 2021

  1. Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes mittels medikamentöser Abdeckung der eröffneten Pulpa.
  2. Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung.
  3. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.
  4. Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden.
  5. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer indirekten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.
Kommentarquelle
BZÄK