F. Prothetische Leistungen
Teilleistungen bei der Versorgung eines Kiefers mit einem festsitzenden, laborgefertigten Provisorium, je Zahn oder Implantat gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.
Teilprothese mit metallfreien Halteelementen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.XXXX (Text der Originalleistungsposition)
Umarbeiten einer Ankerkrone zum Brückenglied nach Entfernung des Zahnes unter Erhalt der Brücke ohne Abnahme im direkten Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr.
Umarbeiten einer definitiven Krone/Brücke zum Provisorium gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Unterfütterung von Brückengliedern, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX ( Text der Originalposition )
Verankerungs-Veneer einer Adhäsiv-Brücke, je Brückenpfeiler, gemäß § 6 Abs. 1, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Verschraubte, bedingt abnehmbare Suprakonstruktion auf Tertiärstruktur (All-on-four definitive) gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entspr. GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Versorgung eines Kiefers mit einer temporären, modifizierten, bedingt abnehmbaren Suprakonstruktion (All on 4 prov.), gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entspr. GOZ-Nr XXXX (Text der Originalposition)
Virtuelle ästhetische Planung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Wiederbefestigen einer alio loco angefertigten provisorischen Brücke gemäß § 6 Abs. 1 GOZ, entsprechend GOZ-Nr. XXXX (Text der Originalposition)
Erläuterung
Seitennummerierung