Die Zystenoperation durch Zystektomie oder durch Zystostomie wird danach unterschieden, ob sie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion steht oder nicht.
Unter Zystektomie versteht man die völlige Entfernung des Zystenbalges mit möglichst dichter Wundnaht (Op. nach Partsch II).
Eine Zystektomie als selbständige Leistung kommt in der Regel dann zur Abrechnung, wenn es sich um zahnlose Zysten (z.B. Residualzysten) oder um einen zeitlich versetzten Zweiteingriff nach Extraktionen des die Zyste verursachenden Zahnes handelt.
Bei der Zystostomie wird die Zyste zu einer Nebenhöhle der Mund-, Nasen- bzw. Kieferhöhle gemacht (Op. nach Partsch I).
Die Erstversorgung der Wunde, ggf. einschließlich Naht oder Tamponade, ist im Leistungsansatz enthalten.
Eine sorgfältige Dokumentation der Zyste und des operativen Aufwands bei der Entfernung ist insbesondere bei den Zystenentfernungen im Zusammenhang mit Osteotomien und Wurzelspitzenresektionen erforderlich.
Für den Versand des Untersuchungsmaterial kann das Porto berechnet werden (Bema-Nr. 602).