Ä161 Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses

Kategorie
Teil 1 Kons./Chir.
Nummern
BEMA Bewertungszahl
15
BEMA Nr.
Ä161
Abkürzung
Inz1
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses

Leistung
  • Eröffnung eines oberflächlichen direkt unter Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses,
    • z. B. submuköser Abszess,
    • subperiostaler Abszess,
    • Wangenabszess
    • oder Kinnabszess
  • primäre Wundversorgung
  • Patientenaufklärung, Einverständniserklärung des Patienten (bei Minderjährigen Einverständnis der Erziehungsberechtigten)
  • genaue Beschreibung der Maßnahmen
  • besondere Umstände während des Behandlungsablaufes
  • Patienteninformation über Verhaltensmaßregeln
Abszess
BEMA
Gesetzlich abrechnen

je Abszess oder Inzision

Kommentartext
  1. Die Bema-Nr. Ä161 kann je eröffnetem Abszess berechnet werden.
  2. Das Einlegen eines Drains nach Inzision ist nicht gesondert berechnungsfähig.
  3. Der Drainwechsel wird nach Nr. 38 (N) abgerechnet.
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss