UP5b Kontrollbehandlung, mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP

Kategorie
Teil 2 KB
Nummern
BEMA Bewertungszahl
12
BEMA Nr.
UP5b
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Schienen und Aufbissbehelfe
Beschreibung

Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)

Leistung

Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)

  • Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und
  • Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)
je Sitzung
BEMA
Gesetzlich abrechnen

Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5a bis UP 5c abrechenbar.

Kommentartext

UP5c

Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)

Je Sitzung ist nur eine der Leistungen nach den Nrn. UP 5 a bis UP 5 c abrechenbar.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Kommentartext

BEMA-Nr. UP5: Kontrollbehandlung

Die BEMA-Nr. UP5 berücksichtigt bedarfsabhängig die Durchführung erforderlicher Kontrollbehandlungen.

Hinsichtlich Aufwand und Bewertung wird differenziert nach im Zuge der Kontrollen ggf. notwendig werdenden einfachen Korrekturen (Buchstabe a - 8 Punkte), dem Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen (subtraktive Methode nach Buchstabe b - 12 Punkte) sowie dem Aufbau der Stütz- und Gleitzone (additive Methode nach Buchstabe c - 35 Punkte).

Mit der Abrechnungsbestimmung wird klargestellt, dass die Leistungen der Nummern UP5 a bis UP5 c alternativ nebeneinanderstehen und folglich je Sitzung nur eine dieser Leistungen abgerechnet werden kann.

Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Abrechnungsbeispiele