GOÄ Kategorie
L. Chirurgie, Orthopädie
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung
Reposition eines Zahnes
Abrechnungsart
BEMA
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
GOZ
Privat abrechnen
Gesetzlich abrechnen
Leistungsinhalt
- Reposition des luxierten oder subluxierten Zahnes in sein Zahnfach
Berechnung daneben ausgeschlossen
Kommentare & Hinweise
Kommentartext
- abrechenbar je repositioniertem Zahn
- nicht abrechenbar sind Zuschläge zu ambulanten vertragszahnärztlichen Operationsleistungen nach den Nrn. 440 bis 445 GOÄ
Kommentarquelle
G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss
Privat abrechnen
zusätzlich berechnungsfähig
Berechnung daneben ausgeschlossen