Absaugen der Nebenhöhlen

GOÄ Kategorie
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Nummern
Gebührenziffer
1480
Grundlegendes
Behandlungsbereich
Chirurgie
Beschreibung

Absaugen der Nebenhöhlen

Abrechnungsart
Gesetzlich abrechnen
GOÄ
Privat abrechnen
Nummern
BEMA Bewertungszahl
5
Abrechenbar je
Kieferhöhle
Abrechnungsbestimmungen
  • unabhängig von Art und Ort des operativen Zugangs
  • auch bei endoskopischem Zugang
  • unabhängig von der Art einer eventuell vorausgegangenen oder nachfolgenden Kieferhöhlenoperation
  • immer auch, wenn die Kieferhöhle vorausgehend abgesaugt werden muss

Leistungsinhalt ist lediglich das Absaugen der Kieferhöhle

Berechnung daneben ausgeschlossen
Nummern
Punktzahl
45
Faktor
(1.0) 2.53 €
(2.3) 5.82 €
(3.5) 8.86 €
Abrechenbar je
Kieferhöhle
Abrechnungsbestimmungen
  • Für das Absaugen sowohl der rechten als auch der linken Kieferhöhle inklusive der jeweiligen Nebenhöhlen ist die GOÄ 1480 zweimal je Sitzung abrechenbar.
  • Für das Absaugen mehrerer unterschiedlicher Nebenhöhlen einer Seite kann die GOÄ 1480 nur einmal je Sitzung berechnet werden.

Absaugen der Nebenhöhlen

Berechnung daneben ausgeschlossen