126b Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laborkosten

BEMA Bewertungszahl:
42
BEMA Nr.:
126b
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie

Beschreibung

Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten

Leistung

  • Vorauswahl am Modell
  • Klebeflächenreinigung
  • Vorbeschleifen, die Einprobe
  • Adaptieren
  • Finishing
  • Konturieren
  • Trockenlegung
  • Zementieren
  • Überschussentfernung
  • In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.

 

Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind. sind.

Dokumentation

  • Angabe Zahn
  • Art des eingegliederten Teils

 

Abrechenbar je:
je Band

Abrechnungsbestimmungen

  1. Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
  2. In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.

Zusatzleistung abrechenbar

• kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
• u.v.m.

Zusatzleistung nicht abrechenbar

Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124

Kommentare / Hinweise

Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen

  1. Edelstahlband mit unprogrammiertem labialem Attachment, ggf. linguales Attachment am gleichen Zahn zur Rotationskontrolle (z.B. Standard-Edgewiese, Begg).
Kommentarquelle:
KZBV

Gerichtsurteile

Beschlossen durch