BEMA Bewertungszahl:
42
BEMA Nr.:
126b
Behandlungsbereich:
Kieferorthopädie
Beschreibung
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
Leistung
- Vorauswahl am Modell
- Klebeflächenreinigung
- Vorbeschleifen, die Einprobe
- Adaptieren
- Finishing
- Konturieren
- Trockenlegung
- Zementieren
- Überschussentfernung
- In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
Die zahnärztlichen Aufzeichnungen und sonstigen Behandlungsunterlagen, Kiefermodelle, Fotografien und ggf. HNO-Befunde sind 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht andere Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben sind. sind.
Dokumentation
- Angabe Zahn
- Art des eingegliederten Teils
Abrechenbar je:
je Band
Abrechnungsbestimmungen
- Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
- In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
Zusatzleistung abrechenbar
• kieferorthopädische Therapie nach Bema-Nrn. 119 bis 131
• u.v.m.
• u.v.m.
Zusatzleistung nicht abrechenbar
Leistungen nach BEMA Nrn. 121 -124
Kommentare / Hinweise
Positivliste der kieferorthopädischen Leistungen
- Edelstahlband mit unprogrammiertem labialem Attachment, ggf. linguales Attachment am gleichen Zahn zur Rotationskontrolle (z.B. Standard-Edgewiese, Begg).
Kommentarquelle:
KZBV