021 5 Basis für Aufstellung

BEL-Nr.:
021 5

Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.

Dokumentation Laborauftrag/Kartei

Anzahl der hergestellten Basis / Basen

Herstellungsort:

• Eigenlabor (Name des ZT)

• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)

Abrechnungsbestimmungen

• Die BEL 021 5 ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar.

Beachte

• Bei Modellgußbasen nicht abrechenbar.

Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können

Verbrauchsmaterial

• Abdruckmaterialien

Kommentare / Hinweise

Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V

Erläuterung zum Leistungsinhalt

Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.

 

Erläuterungen zur Abrechnung

Die L-Nr. 021 5 ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar.

Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI

zusätzlich berechnungsfähig

• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL