BEL-Nr.:
021 5
Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
Anzahl der hergestellten Basis / Basen
Herstellungsort:
• Eigenlabor (Name des ZT)
• Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
• Die BEL 021 5 ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar.
Beachte
• Bei Modellgußbasen nicht abrechenbar.
Zahnärztliche Leistungen, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können
Verbrauchsmaterial
• Abdruckmaterialien
Kommentare / Hinweise
Vereinbarung über das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis nach § 88 Abs. 1 SGB V
Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis aus Kunststoff zur Aufnahme einer Wachsaufstellung zur Anprobe.
Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 021 5 ist bei einem zahnlosen Kiefer, bei einem Kiefer mit einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen oder bei Interimsprothesen abrechenbar.
Kommentarquelle:
GKV-Spitzenverband und VDZI
zusätzlich berechnungsfähig
• ggf. weitere notwendige Leistungen aus dem BEL