022 0 Bisswall

Kategorie
Teil 0 Arbeitsvorbereitung
Nummern
BEL-Nr.
022 0
Leistungsinhalt

Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis aus Kunststoff, aus Metall oder auf eine Prothese.

Der Bisswall ergänzt die genannten Basen zur Bissregistrierhilfe.

Beachte
  • für Wachsquetschbiss nicht abrechenbar
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
  • verwendetes Material
  • Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen

Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr. 022 0 auf eine Basis nach L-Nr. 021 2 oder 021 3 ist einmal je Basis abrechenbar.

Das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff nach L-Nr. 022 0 auf eine Metallbasis oder eine Prothese ist einmal je Basis abrechenbar.

Die L-Nr. 022 0 ist neben den Basen für Stützstiftregistrierung für Ober- und Unterkiefer nach den L-Nr. 021 4 und dem Anbringen des Registrierbestecks nach L-Nr. 023 0 nur einmal je vorbereitete Stützstiftregistrierung abrechenbar.

zusätzlich berechnungsfähig
Abrechnungsart
BEL II
Gesetzlich abrechnen
Festzuschüsse, die in Zusammenhang mit der BEL-Leistung berechnet werden können