Leistungsinhalt
Umarbeiten zum Aufbissbehelf
- Umarbeiten einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche oder
- Adjustieren eines vorhandenen nichtadjustierten Aufbissbehelfs
- neu adjustieren eines vorhandenen adjustierten Aufbissbehelfs
jeweils unter Verwendung eines Mittelwertartikulators
Dokumentation Laborauftrag/Kartei
- Kieferangabe
- Maßnahme
- Art /Hersteller des verwendeten Materials
- Herstellungsort: Eigenlabor (Name des ZT), Fremdlabor (Name des Fremdlabors und ggf. der Laborauftragsnummer)
Abrechnungsbestimmungen
Sind Halte- und/oder Stützvorrichtungen sowie weitere Funktionsaufbisse erforderlich, können diese zusätzlich abgerechnet werden.
Die L-Nr. 403 0 ist je Aufbissbehelf abrechenbar.
Erneuerungen und Erweiterungen von Prothesenzähnen an der zum Aufbissbehelf umgearbeiteten Prothese sind mit der L-Nr. 403 0 nicht abrechenbar.
Die L-Nr. 208 3 (Metallkaufläche, gegossen) ist berechenbar, wenn aus Platz-, Biss- oder Okklusionsgründen diese angefertigt wird.
Die L-Nr. 710 0 (Aufbiss) ist zusätzlich berechenbar je Kieferhälte oder Frontzahngebiet.
Beachte
Verbrauchsmaterial
• Biss Silikon
Kommentare / Hinweise
Gemeinsames Rundschreiben zur Einführung des BEL II vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV - Spitzenverband) / Verband Deutscher Zahntechniker - Innungen (VDZI) (Stand 19.03.2014)
- Die in Satz 2 der Erläuterungen zur Abrechnung zu den L-Nrn. 401 0, 402 0 und 403 0 enthaltene Formulierung zu den Halte- und Stützelementen ist so anzuwenden, dass im Falle des Erfordernisses eines Halte- oder Stützelements zuerst auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 3 zurückzugreifen ist und danach auf die Elemente aus der Leistungsgruppe 7.