Gebührenziffer:
2699
Behandlungsbereich:
Chirurgie
Beschreibung
Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Gesetzlich abrechenbar
BEMA Bewertungszahl:
167
Abrechenbar je:
je Kiefer
Leistungsinhalt
nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Kommentare / Hinweise
- abrechenbar je Kiefer
- gfls. zzgl. Materialkosten gem. § 10 GOÄ
- Bei Verletzungen des Gesichtsschädels/Kiefergelenkserkrankungen erfolgt die Abrechnung auf dem KBR-Abrechnungsformular.
Privat abrechnen
Punktzahl:
2200
(1) 128,23 €
(2.3) 294,93 €
(3.5) 448,81 €
Abrechenbar je:
je Kiefer
Leistungsinhalt
nach manueller Reposition für das Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
Kommentare
- Die GOÄ-Nr. 2699 ist für das Anlegen und Fixieren einer Schiene am verletzten Ober- oder Unterkiefer berechnungsfähig,
- Sollte der unverletzte Gegenkiefer geschient werden müssen, so ist die GOÄ Nr. 2698 zusätzlich berechnungsfähig.
- Die Leistung nach Nr. Ä2699 beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Kieferchirurgie. Schienen, die nach dieser Gebühr berechnet werden können, sind auch z.B.
- Elbrechtschiene
- Kappenschiene
- Schnarcherschiene
Sollte eine allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers notwendig sein, so kann die GOÄ Nr. 2687 berechnet werden.