Behandlungsbereich/ Versorgungsform
Abrechnungsbereiche
Fallbeschreibung/ Dokumentation
Behandlung eines Kindes im Alter von 8 Jahren:
Fissurenversiegelung am Zahn 46,36 unter relativer Trockenlegung und vorheriger Reinigung der Fissuren mittels Pulverstrahlgerät bzw. Polierpaste und Polierbürstchen. Hierbei wurde ebenfalls eine Papillenblutung an den Zähnen 46, 36 gestillt. Behandlung der Überempfindlichen Kauffläche des Zahnes 45,
Datum | Zahn | Geb.-Nr. | Leistung | Anz. | Faktor | Betrag |
11.07. | BEMA Ä1 | Beratung | 1 | 9 | 9€ | |
11.07. | 46,36 | BEMA IP5 | Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn | 2 | 16 | 32€ |
11.07. | 46,36 | BEMA 12 | Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 2 | 10 | 20€ |
11.07. | 45 | BEMA 10 | Behandlung überempfindlicher Zähne, für jede Sitzung | 1 | 6 | 6€ |
Berechnungsfähige Materialien
Hinweise zur Abrechnung
Abrechnungsbestimmungen:
Eine Leistung nach Nr. IP 5 umfasst die Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschließlich der gründlichen Beseitigung der weichen Zahnbeläge und der Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne.
1. Das Entfernen harter Zahnbeläge ist nach Nr. 107 abrechnungsfähig.
2. Eine Leistung nach Nr. IP 5 kann auch bei Durchbruch der 6-Jahresmolaren bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres abgerechnet werden.
3. Das Versiegelungsmaterial ist mit der Bewertung abgegolten.
Eine erweiterte Fissurenversiegelung löst eine entsprechende Füllungsposition nach der BEMA-Nummer 13 aus, dies gilt auch bei nicht kariesfreien Fissuren.
Nicht berechnungsfähig:
- Kinder unter 6 Jahren oder über 18 Jahren
- Maßnahme an anderen Zähnen als 6er und 7er
bei diesen Fällen ist die Fissurenversiegelung Privat zur Vereinbaren.